Heilmassage - Gewerbliche Massage
ACHTUNG wichtige Information für die Inanspruchnahme von Heilmassagen:
Bitte bringen Sie zum Ersttermin eine gültige ärztliche Verordnung für Massage zu Heilzwecken inklusive Diagnose sowie relevante aktuelle Befunde mit. Für eine Kostenrückerstattung ist eine Bewilligung der Verordnung durch den Chefarzt vor Therapiebeginn erforderlich. Nach Therapieabschluss erhalten Sie eine Gesamtrechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Verbleibende Restkosten können gegebenfalls von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden oder können in der Arbeitnehmerveranlagung/ Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.
ACHTUNG wichtige Information für die Inanspruchnahme von Gewerblichen Massagen:
Für die Inanspruchnahme einer gewerblichen Massage werden keine speziellen Dokumente (z.B.: Befund, Überweisung des Hausarztes,...)
benötigt.
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Schröpfmassage
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Kontakt
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