Ersttermin
Die Verordnung
Damit eine Heilmassage korrekt eingeordnet und gegebenenfalls bei der Krankenkasse eingereicht werden kann, sollte die Verordnung möglichst klar formuliert sein. Empfehlenswert sind:
Formulierungsbeispiele:
"Heilmassage bei [Diagnose/Beschwerdebild], 10 Einheiten"
"Manuelle Lymphdrainage bei [Diagnose/Beschwerdebild], 10 Einheiten"
"Massage zu Heilzwecken bei [Diagnose/Beschwerdebild]"
Bewilligung & Rückerstattung
Das kann je nach Krankenversicherung unterschiedlich sein und sich ändern. Die ÖGK schreibt aktuell, dass für Heilmassage eine Bewilligung „bis auf Weiteres" nicht notwendig ist.
Trotzdem empfehlen wir: Kläre das bei Deiner Krankenkasse vor Behandlungsbeginn, ob eine Bewilligung notwendig ist und welche Unterlagen für die Rückerstattung benötigt werden.
Nach Abschluss der verordneten Behandlungen erhältst Du eine Rechnung, die Du gemeinsam mit der Verordnung und Zahlungsbestätigung bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst.
Ob und in welcher Höhe Kosten rückerstattet werden kann, hängt von Deiner Versicherung, der Verordnung und den jeweils gültigen Tarifen ab.
Mit oder ohne Überweisung
Wir sind für dich da – schildere uns Deine Situation, wir finden die passende Lösung. Versprochen.
Wenn Du uns telefonisch nicht erreichst, rufen wir verlässlich zurück – spätestens am nächsten Tag.