Heilmassage

Heilmassage mit ärtzlicher Verordnung



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Wenn Du eine Heilmassage zu therapeutischen Zwecken in Anspruch nehmen möchtest, benötigst Du eine ärztliche Verordnung. Diese wird von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt ausgestellt und bildet die Grundlage für die Behandlung sowie für eine mögliche Kostenrückerstattung durch Deine Krankenversicherung.

Ersttermin

 

Bitte zum Ersttermin mitbringen

  • Ärztliche Verordnung / Zuweisung für Massage zu Heilzwecken
     
  • Diagnose bzw. Beschwerdebild
     
  • Relevante aktuelle Befunde, falls vorhanden
     
  • Informationen zu Operationen, Verletzungen oder bestehenden Erkrankungen
     
  • Bequeme Kleidung
     
  • Bei Hausbesuch: ausreichend Platz für die Behandlung
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Die Verordnung

 

Was sollte auf der Verordnung stehen? 



Was sollte auf der Verordnung stehen?

Damit eine Heilmassage korrekt eingeordnet und gegebenenfalls bei der Krankenkasse eingereicht werden kann, sollte die Verordnung möglichst klar formuliert sein. Empfehlenswert sind:

 

  • Name und Geburtsdatum der Patientin / des Patienten
     
  • Diagnose oder medizinische Begründung
     
  • Verordnete Maßnahme (z. B. Heilmassage oder manuelle Lymphdrainage)
     
  • Anzahl der Einheiten
     
  • Dauer der Einheiten, falls vorgesehen
     
  • Körperregion oder Behandlungsziel, falls relevant
     
  • Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin / des Arztes

 ​ Formulierungsbeispiele:

 

"Heilmassage bei [Diagnose/Beschwerdebild], 10 Einheiten"
"Manuelle Lymphdrainage bei [Diagnose/Beschwerdebild], 10 Einheiten"
"Massage zu Heilzwecken bei [Diagnose/Beschwerdebild]"

Bewilligung & Rückerstattung

 

Muss die Verordnung bewilligt werden?

 

Das kann je nach Krankenversicherung unterschiedlich sein und sich ändern. Die ÖGK schreibt aktuell, dass für Heilmassage eine Bewilligung „bis auf Weiteres" nicht notwendig ist. 

 

Trotzdem empfehlen wir: Kläre das bei Deiner Krankenkasse vor Behandlungsbeginn, ob eine Bewilligung notwendig ist und welche Unterlagen für die Rückerstattung benötigt werden.


Nach Abschluss der verordneten Behandlungen erhältst Du eine Rechnung, die Du gemeinsam mit der Verordnung und Zahlungsbestätigung bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. 

 

Ob und in welcher Höhe Kosten rückerstattet werden kann, hängt von Deiner Versicherung, der Verordnung und den jeweils gültigen Tarifen ab.

Mit oder ohne Überweisung

 

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Wir sind für dich da – schildere uns Deine Situation, wir finden die passende Lösung. Versprochen.

 

​​Wenn Du uns telefonisch nicht erreichst, rufen wir verlässlich zurück – spätestens am nächsten Tag.



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